Bewegungserkennung

Die Bewegungserkennung einer Netzwerkkamera gehört zu den automatischen Analysen des Videoinhalts (VCA, Video Content Analysis / Analytics). Kameras mit Bewegungserkennung werten den Bildinhalt aus, indem sie Veränderungen der Kontrastverhältnisse zusammenhängender Pixelareale durch Vergleiche erfassen. So können sie echte Bewegungen von Bildstörungen unterscheiden und große Objekte wie Personen und Fahrzeuge von kleineren wie Tieren.

Im Anschluss an die Erkennung löst die Kamera eine oder mehrere Reaktionen aus, die der Anwender zuvor festgelegt hat: Die Kamera kann eine Aufnahme starten (selektive Aufnahme), einen akustischen oder optischen Alarm über angeschlossenes Zubehör auslösen, einen stillen Alarm am Überwachungsmonitor anzeigen, eine Zentrale verständigen oder eine E-Mail verschicken. Auf Basis der Bewegungserkennung funktionieren auch andere VCA wie die Erkennung von Grenzlinienüberschreitungen oder Eindringlingen. Dabei wird die Bewegungserkennung nicht unbedingt auf den gesamten Bildinhalt angewendet, sondern nur auf ausgewählte Bereiche. Verfügt die Überwachungskamera selbst nicht über eine Bewegungserkennung, kann ein zentraler Rekorder (NVR, DVR oder Hybridrekorder) die intelligenten Funktionen übernehmen. Mit fortschreitender Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) lassen sich Fehlerkennungen auf ein Minimum reduzieren.

Die Bewegungserkennung von Alarmanlagen funktioniert in der Regel anders: Externe Sensoren in Form von passiven Infrarotsensoren (PIR) oder Kontaktsensoren melden Bewegungen über Kabel oder Funk an die Zentraleinheit der Alarmanlage. Die Zentraleinheit löst dann Folgeaktionen aus, wozu neben dem klassischen lauten Alarm je nach Modell ebenfalls die Benachrichtigung des Besitzers über SMS oder E-Mail gehören kann.

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